Staatliche Schulberatung für die Grundschule Taufkirchen (Vils)Staatl. Schulpsychologin: Lysianne SimonTelefon-Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben |
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Das schulpsychologische Beratungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer.
Beratungsanlässe können für Sie als Eltern sein, wenn Sie sich folgende Fragen stellen:
- Ist mein Kind schulfähig?
- Soll mein Kind zurückgestellt werden?
- Soll mein Kind eine Klasse wiederholen?
- Soll mein Kind eine Klasse überspringen?
- Welche weiterführende Schule ist für mein Kind geeignet?
- Hat mein Kind eine Lese-Rechtschreib-Störung?
Weitere Fragen im Zusammenhang mit Schule können sein:
- Leistungsabfall
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Zeitmanagement bei Hausaufgaben
- Arbeitsorganisation
- Motivationsbereitschaft
- Frustrationstoleranz
- Fehlende Arbeitstechniken
Wenn Fragen auftauchen zur emotionalen Festigkeit meines Kindes:
- Prüfungsangst
- Schulangst
- Verhaltensschwierigkeiten
- Unsicherheit im sozialen Bereich
- ADHS
- Psychosomatische Beschwerden
Auch wenn Sie sich Fragen stellen, die nicht direkt mit der Schule zu tun haben, sehe ich mich als mögliche Ansprechpartnerin, zum einen für ein Erstgespräch, zum anderen um Wege zu weiteren Beratungsdiensten bzw. therapeutischen Einrichtungen aufzuzeigen. Schulpsychologen sind keine Therapeuten.
In der beratenden Tätigkeit unterliegt die Schulpsychologin der Schweigepflicht, das heißt, dass nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ratsuchenden Gesprächsinhalte an andere Personen weitergegeben werden dürfen, sofern keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Grundsätzliches zur schulpsychologischen Beratung
- Für eine Beratung sollten sich alle Beteiligten genügend Zeit nehmen und Offenheit mitbringen. Um kompetent beraten zu können, hole ich zusätzliche Informationen ein. Dies können sein: Auswertung von schulischen Arbeiten, Gespräche mit Lehrkräften bzw. Erzieherinnen, Unterrichtsbeobachtungen sowie testdiagnostische Verfahren.
- Auch Schülerinnen und Schüler können sich direkt an mich wenden. Sollte es erforderlich sein, nehme ich selbstverständlich Kontakt mit Ihnen als Eltern auf.
Wenn Fragen zu Legasthenie oder Dyskalkulie auftauchen:
- Hat mein Kind eine Lesestörung, eine Rechenstörung?
- Braucht mein Kind den Nachteilsausgleich?
- Wie kann ich mein Kind fördern?
Nach der neuen Gesetzeslage, der Bayerischen Schulordnung, ist die Testung durch die Schulpsychologin zulässig und ausreichend für die Anerkennung von Nachteilsausgleich und Notenschutz. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitung, die die unterstützenden Maßnahmen mittels eines Bescheides gewährt.