Miteinander für einen verlässlichen Schulalltag
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist entscheidend für einen verlässlichen und gelungenen Schulalltag. Damit Abläufe für alle Beteiligten transparent und gut handhabbar bleiben, benötigen wir Ihre Unterstützung bei organisatorischen Themen wie Krankmeldungen, Beurlaubungen oder Änderungen im Unterrichtsablauf. Klare Absprachen helfen uns, den Schulbetrieb sicher zu gestalten und jedes Kind bestmöglich im Blick zu behalten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den entsprechenden Regelungen.
Krankmeldung:
Beurlaubung:
Sollte Ihr Kind wegen eines vorhersehbaren Arzttermins stundenweise dem Unterricht fernbleiben müssen, ist hierzu eine Beurlaubung notwendig. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung über den Schulmanager. Eine Beurlaubung an den Tagen vor oder nach Ferienbeginn ist nicht zulässig und wird deshalb nicht genehmigt.
Befreiung von der Mittagsbetreuung:
Dies betrifft nur Kinder, die am Nachmittag im Mehrgenerationenhaus sind. Sollte Ihr Kind am Vormittag in der Schule sein und für den Nachmittag, während es im MGH wäre, eine Befreiung benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an das MGH.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss:
Im Schulalltag kommt es bisweilen vor, dass die letzten beiden Unterrichtsstunden unvorhergesehen entfallen müssen, z.B. bei Erkrankung von Lehrkräften. Ist dies bereits am Vortag absehbar, informieren wir Sie über den Schulmanager und fragen, ob Ihr Kind nach Hause gehen darf. Sollte sich ein vorzeitiges Unterrichtsende erst am selben Tag herausstellen, treten wir diesbezüglich mit Ihnen telefonisch in Kontakt.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss an Dienstagen:
Sollte an einem Dienstag der Unterricht in den Regelklassen vor 13 Uhr enden und Ihr Kind einen Kurs der Musikschule besuchen, so bitten wir Sie, selbst dafür zu sorgen, dass Ihr Kind zu dem Kurs der Musikschule kommt.
Dies gilt auch für die Ganztagsklassen. Sollte an einem Dienstag der Nachmittagsunterricht in der Ganztagsklasse entfallen, so bitten wir Sie, selbst dafür zu sorgen, dass Ihr Kind in den Kurs der Musikschule gehen kann.